Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Floret
1. Geltungsbereich
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ich dies schriftlich bestätigt habe.
2. Leistungsbeschreibungen
2.2. Meine Tätigkeit beschränkt sich auf die Auswahl, Vermittlung und Organisation von dritten Leistungserbringern an das Brautpaar im Rahmen des mir erteilten Auftrages.
2.3. Ich bringe nur die von mir selbst erbrachten Leistungen zur Abrechnung.
2.4. Sämtliche mit Dritten im Rahmen des Auftrags von mir geschlossenen Verträge werden von mir im Namen und auf Rechnung des Brautpaares geschlossen. Der Vertragsabschluss sowie die Verrechnung der von Dritten erbrachten Leistungen erfolgt sohin direkt zwischen dem Brautpaar und dem Leistungserbringer.
3. Leistungsabrechnung
3.2. Wegzeiten und Fahrtkosten in Wien und im Bezirk Wien-Umgebung werden nicht gesondert verrechnet.
3.3. Ich bin dazu berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, meine Leistungen mit Ende jedes Kalendermonats zwischen-abzurechnen. Die von mir gelegten Rechnungen werden binnen 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig, sofern nichts Gegenteiliges auf der Rechnung selbst angeführt ist.
3.4. Die Schlussrechnung wird eine Woche vor dem Tag der Hochzeit von mir ausgestellt und ist sofort mit Erhalt zur Zahlung fällig. In der Schlussrechnung sind sämtliche zu erwartenden Leistungen, die von mir zu diesem Zeitpunkt noch zu erbringen sind, bereits beinhaltet. Sollten darüber hinaus tatsächlich noch weitere Leistungen anfallen, bin ich verpflichtet das Paar darüber zu informieren und nach Absprache, zur Nachverrechnung berechtigt.
3.5. Sofern das Brautpaar den mir erteilten Auftrag widerruft bzw. vom Vertrag zurücktritt, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von mir erbrachten Leistungen gemäß diesen Bestimmungen zu bezahlen.
3.6. In jedem Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.
4. Mitwirkungspflicht des Brautpaares
5. Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz
5.2. Ich hafte nur für Vertragspartnern zugefügte Schäden, wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind; dies gilt nicht für Personenschäden. Der Beweis für das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten – im Fall von Personenschäden der Beweis für das schuldhafte Verhalten – obliegt dem Auftraggeber, sofern dieser nicht Konsument iSd KSchG ist.
5.3. Ich hafte nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen sowie deren Wiederherstellung.
5.4. Schadenersatzansprüche sind mir gegenüber innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
5.5. Sofern der Vertragspartner Konsumenteneigenschaft iSd KSchG aufweist, bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen von diesem Pkt 5. unberührt.
6. Aufrechnungsausschluss
6.2. Ist der Vertragspartner Konsument iSd KSchG gilt Pkt 6.1. nicht bei Zahlungsunfähigkeit meinerseits und für Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, die gerichtlich festgestellt sind oder die von mir anerkannt wurden.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB und/oder eines auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
7.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit mit mir geschlossenen Verträgen wird die örtliche Zuständigkeit des für 3001 Mauerbach zuständigen Gerichts vereinbart, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen; die sachliche Zuständigkeit richtet sich in jedem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, die nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch jene zu ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Wien, am _______________________
_____________________________ Braut |
_____________________________ Braut |